Mit der Omnibus-Verordnung (DL 113/2024) wurde eingeführt, dass ab dem 10. August für Wintersportkurse ein MwSt.-Satz in Höhe von 5% vorgesehen ist. Diese Regelung gilt für alle vom CONI anerkannten Wintersportaktivitäten, welche von den Wintersportverbänden festgelegt wurden und welche von Personen oder organisierten Vereinigungen ausgeübt werden, die in eigenen Registern und Berufsalben eingeschrieben sind. Dazu zählen z.B. Ski- und Snowboardkurse, Langlauf- und Biathlonkurse, Rodelkurse von Skilehrern, Skischulen etc.
Diese Regelung gilt nicht für Amateursportvereine, da für diese eine eigene Regelung und Befreiung vorgesehen ist.
Auswirkungen
Bisher waren die Kurse von beispielsweise Ski- und Snowboardschulen von der MwSt. befreit und sie konnten die Vereinfachungen gemäß Art. 36-bis des MwSt.-Gesetzes anwenden. Das bedeutet, dass bisher keine Rechnungen und Quittungen ausgestellt werden mussten, die MwSt. im Einkauf im Umkehreffekt aber auch nicht absetzbar war, außer sie hatten andere MwSt.-pflichtige Umsätze. Nun ändert sich der Sachverhalt, da die Kurse mit 5% MwSt. abgerechnet werden müssen, weshalb die Vereinfachung gemäß Art. 36-bis nicht mehr anwendbar ist. Das bedeutet, dass ab Inkrafttreten des Gesetzes vorzugsweise Rechnungen ausgestellt werden müssen. Es ist aber sicherlich mit dem Softwarehersteller abzuklären, wie die genaue Abwicklung gehandhabt wird.
Verfasser: Ausserhofer & Partner GmbH