Das am 29. Januar 2026 verabschiedete PNRR-Dekret schränkt die ursprünglich vorgesehene Vereinfachung bei der Aufbewahrung von POS-Belegen ein. Anfangs war vorgesehen, die Pflicht zur Aufbewahrung von Belegen für rückverfolgbare Zahlungen ganz abzuschaffen. Die vom Ministerrat verabschiedete Fassung schränkt diese Abschaffung jetzt nur auf Transaktionen an öffentliche Verwaltungen ein. Für diese müssen die Belege jetzt nicht mehr aufbewahrt werden. Für Zahlungen an private Empfänger bleibt die Pflicht zur Aufbewahrung von POS-Belegen nach den allgemeinen Regeln bestehen - etwa für medizinische und gesundheitliche Ausgaben im Hinblick auf Steuerabzüge.
Bruneck, am 13.02.2026
Verfasser: Ausserhofer & Partner GmbH