E-Mobilität 2026: Fördermöglichkeiten für Unternehmen und Private

Das Land Südtirol gewährt Unternehmen und Privatpersonen Beiträge für den Ankauf von E-Fahrzeugen und Ladestationen, die aufgrund der anhaltend hohen Treibstoffpreise stark nachgefragt sind. Zusätzlich können Privatpersonen den staatlichen „Bonus colonnine domestiche" für Ladestationen beantragen. Da Zeitpunkt, Ablauf und Fristen der Antragstellung unterschiedlich geregelt sind, empfiehlt sich eine gründliche Prüfung.

Hier ein kurzer Überblick über die zentralen Merkmale der Förderungen:

Förderung: Begünstigte:
1)    Landesbeitrag Südtirol für Unternehmen Unternehmen, Freiberufler und Selbständige mit wirtschaftlicher Tätigkeit in Südtirol
2)    Landesbeitrag Südtirol für Private Privatpersonen mit Wohnsitz in Südtirol
3)    Bonus colonnine domestiche  Privatpersonen mit Wohnsitz in Italien und Kondominien


1) Landesbeitrag für Unternehmen

Auf Grundlage der Richtlinien zur Entwicklung der Elektromobilität (Beschluss der Landesregierung Nr. 1173 vom 29. Dezember 2023) werden folgende Arten fabrikneuer Fahrzeuge und Geräte gefördert:

Investition: Beitrag:
Reine Batterie- und Brennstoffzellenfahrzeuge sowie Batteriefahrzeuge mit Range Extender  2.000 Euro je Fahrzeug
Plug-in-Hybridfahrzeuge (max. 70 g CO2/km) 1.000 Euro je Fahrzeug
Zwei-, drei- und vierrädrige Elektrofahrzeuge  30 % der zugelassenen Ausgabe, max. 1.000 Euro
Lastenfahrräder (zulässiges Gesamtgewicht mind. 150 kg) 30 % der zugelassenen Ausgabe, max. 1.500 Euro
Ladestationen (Kauf und Installation) 70 % der zugelassenen Ausgabe, max. 1.000 Euro
  • Als „fabrikneu“ gelten Fahrzeuge auch, wenn die Übergabe innerhalb von sechs Monaten nach der ersten Inbetriebnahme erfolgt oder wenn das Fahrzeug höchstens 6.000 km zurückgelegt hat.
  • Beim Kauf der Fahrzeuge muss der Händler einen Preisnachlass in mindestens gleicher Höhe gewähren.
  • Die Investition muss im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit in Südtirol erfolgen; Güter, die für den Handel oder die Vermietung bestimmt sind, werden nicht gefördert.
  • Nicht zugangsberechtigt sind Betriebe aus den Bereichen Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, „Urlaub auf dem Bauernhof“ sowie Spiel-, Wett- und Lotteriewesen.

Antragstellung:

Aufgrund der vollständigen Ausschöpfung der für das Jahr 2026 verfügbaren Finanzmittel können derzeit keine neuen Anträge eingereicht werden; die Antragstellung ist jedoch ab dem 1. Jänner 2027 wieder möglich.

Die Anträge werden ausschließlich online (über SPID, Bürgerkarte oder CIE) über den E-Government-Dienst der Landesverwaltung eingereicht. Pro Jahr und Unternehmen kann ein Antrag gestellt werden; beizulegen sind die Kostenvoranschläge.

Wichtig:

  • Die Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Die Mittel sind begrenzt, bei Mittelknappheit können die Beitragssätze gekürzt werden.
  • Nach Durchführung der Investition ist die Endabrechnung mit den Ausgabenbelegen bis Ende des Jahres einzureichen, das auf die Gewährung folgt; andernfalls wird der Beitrag widerrufen. 

2) Landesbeitrag für Private

Anspruchsberechtigte sind Privatpersonen sowie Vereine und Körperschaften ohne unternehmerische Tätigkeit. Für Wallboxen sind ein Wohnsitz bzw. Sitz in Südtirol und ein Autoabstellplatz für die Installation erforderlich.

Folgende Güter werden gefördert:

  • E-Fahrzeuge: 2.000 Euro für reine Elektrofahrzeuge und Fahrzeuge mit Range Extender (max. 70 g CO2/km), 1.000 Euro für Plug-in-Hybride (max. 70 g CO2/km). Voraussetzung ist ein mindestens gleich hoher Händlernachlass; 
  • Weitere Fahrzeuge: 30 % der Ausgaben für Lastenfahrräder (max. 1.500 Euro) bzw. für Motorräder und leichte E-Fahrzeuge der L-Klassen (max. 1.000 Euro).
  • Wallbox: 80 % der zugelassenen Ausgabe, höchstens 1.000 Euro je Ladesystem (max. drei Ladesysteme je Privatperson). Gefördert werden Kauf und Installation fix installierter Ladesysteme, einschließlich allfälliger Kosten für einen eigenen Stromanschluss

Wichtig:

Die Antragstellung erfolgt online (über SPID bzw. CIE) und muss vor Durchführung der Investition (d.h. vor Ausstellung jeglicher Rechnungen (auch Anzahlungsrechnung), vor Vertragsabschluss und vor jeder Zahlung) eingereicht werden. Nach Abschluss der Investition ist ein eigener Antrag auf Auszahlung mit Rechnungskopie zu stellen, und zwar spätestens bis 31. Dezember des Jahres, das auf die Gewährung folgt.

3)    Staatlicher Beitrag für Private

Der „Bonus colonnine domestiche“ ist ein staatlicher Beitrag, der von Invitalia verwaltet wird. Gefördert werden dabei, ausschließlich Ladestationen.

  • Anspruch haben natürliche Personen mit Wohnsitz in Italien sowie Kondominien. 
  • Der Beitrag beträgt 80 % der zulässigen Ausgaben, höchstens 1.500 Euro für Privatpersonen bzw. 8.000 Euro für Kondominien. 
  • Für die Antragstellung ist neben der Rechnung (im xml-Format) und der Zahlungsbestätigung u.a. eine Konformitätserklärung, eine Bescheinigung über die Voraussetzungen der Ladeinfrastruktur, sowie ein PEC-Postfach zwingend vorgesehen.
  • Berücksichtigt werden Installationen, die zwischen dem 26. Juni und dem 31. Dezember 2026 abgeschlossen werden. Der Antrag kann vom 22. September 2026 (12:00 Uhr) bis zum 31. Jänner 2027 (12:00 Uhr) online über die Invitalia-Plattform (Zustieg über SPID oder CIE) gestellt werden.
  • Für 2026 stehen 15 Millionen Euro zur Verfügung. Für die Jahre 2027 bis 2029 sind jeweils weitere 15 Millionen Euro vorgesehen, für 2030 hingegen 8 Millionen Euro.

Grundsätzlich gilt:
Zwar sehen die Landesbeiträge für Unternehmen und Private grundsätzlich eine Kumulierung mit anderen Förderungen im Rahmen der geltenden De-minimis-Bestimmungen vor, jedoch ist der staatliche „Bonus colonnine“ für dieselbe Ausgabe nicht kumulierbar.

Des Weiteren gilt es, die Unterschiede in der Antragstellung zu beachten: während die Landesbeiträge vor Durchführung der Investition beantragt werden müssen, kann der Bonus colonnine hingegen erst nach Abschluss der Installation beantragt werden. 
Bei der Abwicklung der Anträge sind wir Ihnen selbstverständlich gerne behilflich!


Bruneck, am 12.10.2026
Verfasser: Dr. Thomas Hainz

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