Digital & Green: Neue Digitalisierungsförderung der Handelskammer Bozen 2026

Die Handelskammer Bozen hat mit der Ausschreibung „Duale Transformation: Digital & Green“ ihre Digitalisierungsförderung neu aufgelegt. Dafür stehen 2026 insgesamt 250.000,00 Euro für Südtiroler Klein- und Mittelbetriebe bereit. Neu ist die ausdrückliche Verbindung von Digitalisierung und ökologischem Wandel: gefördert werden Projekte, die im Einklang mit dem nationalen „Piano Transizione 5.0“ digitale Technologien einsetzen oder auch Nachhaltigkeitsziele verfolgen.

Die wichtigsten Punkte:

  • Verlustbeitrag (Voucher): 40 % der förderfähigen Ausgaben, bis zu 8.000,00 Euro
  • Mindestinvestition: 3.000,00 Euro; es ist keine Obergrenze für die Investition vorgesehen
  • Zusatzprämie: 250,00 Euro für Betriebe mit Legalitätsrating oder Zertifizierung der Gleichstellung der Geschlechter
  • Antragstellung: 31. August 2026 (10:00 Uhr) - 2. September 2026 (12:00 Uhr)
  • Vergabe: Die Bewertung der Anträge erfolgt in chronologischer Reihenfolge ihres Eingangs, bis die verfügbaren Mittel ausgeschöpft sind

Was wird gefördert?

Die Ausschreibung deckt drei Ausgabenkategorien ab, die auch kombiniert werden können:

  • Technologien:
    • Produktion und Automatisierung (additive Fertigung/3D-Druck, fortgeschrittene und kollaborative Robotik, IoT und vernetzte Sensorik)
    • Daten und KI (Künstliche Intelligenz, Big Data & Analytics, Cloud-, Fog- und Quantum-Computing, HPC, Blockchain)
    • IT-Sicherheit (Cybersecurity, Business Continuity)
    • Geschäftsprozesse und Vertrieb (ERP, MES, PLM, SCM inkl. RFID/Barcode, CRM, FinTech/EDI, Geolokalisierung, E-Commerce, AR/VR und 3D-Rekonstruktionen)
    • Nachhaltigkeit und Energiewende (Energiemanagement, Verbrauchsmonitoring, Emissionsanalysen, Lebenszyklusanalysen (LCA), ESG-Ratings und Nachhaltigkeitsberichte)
  • Beratungsleistungen qualifizierter Anbieter:
    • Digital- und Green-Audits
    • betriebliche Entwicklungspläne
    • Managementsysteme (z. B. ISO 56000, ISO/IEC 27001, ISO 50001)
    • Einsatz externer Innovation oder Energy Manager
    • Projektierungskosten für Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften
    • ESG-Beratung

Es gelten Obergrenzen von 1.000,00 Euro pro Tag bzw. 125,00 Euro pro Stunde.

  • Weiterbildung
    • Qualifizierungen zu Innovations- und Green-Berufsbildern (z. B. Innovation Manager, Energy Manager)
    • Kompetenzaufbau zu den oben genannten Technologien (siehe Punkt 1)

Nicht förderfähig sind insbesondere Unternehmenswebseiten, grundlegende Hardware (PC, Notebook, Smartphone, Tablet), Web-Advertising und SEO/SEM, Buchhaltungs- Reise- und Verpflegungskosten, gewöhnliche Steuer- und Rechtsberatung sowie reine Anpassungen an gesetzliche Vorgaben.

Wer ist zugangsberechtigt?

Zugang zur Förderungen haben Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (im Sinne der EU-Definition Anhang I der EU-Verordnung Nr. 651/2014) mit Geschäftssitz im Einzugsgebiet der Handelskammer Bozen. Zudem müssen diese im Besitz einer gesetzlich vorgeschriebenen Versicherung gegen Katastrophenschäden sein. Pro Unternehmen ist nur ein Antrag zulässig. Die Förderungen werden als De-minimis-Beihilfe gewährt.
Die Beiträge sind für dieselben förderfähigen Kosten innerhalb der vorgesehenen Höchstgrenzen kumulierbar mit anderen De-minimis-Beihilfen, sowie mit Beihilfen ohne zuordenbare förderfähige Kosten.

Wie kann um die Förderung angesucht werden?

Die Antragstellung erfolgt über eine von der Handelskammer bereitgestellte Plattform namens RESTART (Zugang mit SPID, CNS oder CIE) im Zeitraum zwischen 31. August (10:00 Uhr) bis 2. September 2026 (12:00 Uhr)
Bereits ab dem 8. Juli 2026 (10:00 Uhr) kann der Antrag vorbereitet und die Dokumentation hochgeladen werden.
Dem Antrag ist neben dem Gesuchsformular eine Projektbeschreibung, eine Eigenerklärung der Anbieter, ein Bericht zum Self-Assessment der digitalen Reife, die entsprechenden Kostenvoranschläge, sowie die Katastrophenschutz-Versicherungspolizze beizulegen. 
Zu beachten ist, dass auf der Plattform nur digital unterzeichnete Dokumente (mit CAdES-Unterschrift) hochgeladen werden können. 
Wichtig: Die Anträge werden nach dem Zeitpunkt des Antragseingangs gereiht, d.h. je früher ein Ansuchen eingereicht wird, umso größer ist die Chance auf Zugang zur Förderung.

Bei der Abwicklung der Ansuchen sind wir Ihnen gerne behilflich!
 

Bruneck, am 09.07.2026
Verfasser: Dr. Thomas Hainz

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