Dekret „energia“ (DL Nr. 17 vom 01.03.2022)

Am 01. März 2022 ist das „decreto energia“ im staatlichen Amtsblatt N. 50 veröffentlicht worden. Dieses Dekret enthält die wichtigen Maßnahmen, um den Preissteigerungen des Gas und Stroms entgegenzuwirken. Anbei die wichtigsten Maßnahmen:

  • Art. 2: die Gasrechnungen für das 2. Trimester unterliegen dem reduzierten MwSt.-Satz von 5%;
  • Art. 4: der Steuerbonus für die Stromkosten gemäß Art. 15 DL 4/2022 kann auch für die selbst erzeugten und für den Eigenverbrauch genützten Energie verwendet werden;
  • Art. 5: Es wird ein Steuerguthaben für die Unternehmen mit einem hohen Erdgasverbrauch eingeführt. Dazu verweist das Dekret auf die Tabelle des Dekrets des MITE vom 21. Dezember 2021, wo die Tätigkeitskodexe aufgelistet sind. So werden nur Unternehmen mit einem Ateco Kodex zwischen 05.10 bis 32.99 gefördert und welche Erdgas für Energiezwecke im ersten Quartal 2022 in einer Höhe von nicht weniger als 25 % der in Artikel 3 Absatz 1 desselben Dekrets angegebenen Gasmenge (1 Million kWh/Jahr) konsumiert haben, ohne Berücksichtigung des Gasverbrauchs für thermoelektrische Zwecke ohne den Verbrauch von Gas für thermoelektrische Anwendungen. Der Steuerbonus beträgt dann 20% (Änderung mit dem Dekret „ucraina“) und steht dann zu, wenn der Durchschnittspreis im Vergleich zum gleichen Trimesterzeitraum um mehr als 30% gestiegen ist. Die Verrechnung erfolgt mittels F24;
  • Art. 29: die Aufwertung von Grundstücken und Beteiligungen wird wieder eingeführt. Die Grundstücke und Beteiligungen müssen am 1. Jänner 2022 Bestand haben, die Schätzwerte müssen bis 15. Juni 2022 mittels eines beeideten Schätzgutachtens bestätigt werden. Die Ersatzsteuer beträgt 14% wobei die Einzahlung innerhalb 16. Juni 2022 oder in drei Jahresraten zu erfolgen hat, wobei Zinsen in Höhe von 3% pro Jahr zur Anwendung kommen;

 

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