Cashback - Bonus für Bezahlung mit elektronischen Zahlungsmitteln

Mit dem Bilanzgesetz für 2020 wurde eingeführt, dass private Konsumenten über 18 Jahre, also ausserhalb der unternehmerischen und/oder freiberuflichen Tätigkeit, einen Bonus für die Bezahlung mit elektronischen Zahlungsmitteln erhalten sollen. Die entsprechende Durchführungsverordnung wurde erst am 24. November 2020 veröffentlicht, sodass die Regeln erst ab 01. Jänner 2021 wirksam werden.

Weihnachts-Cashback: Vom 08. Dezember bis 31. Dezember 2020 läuft eine Versuchsreihe, in welcher man für die 150 Euro nur lediglich 10 Operationen benötigt (anstatt 50).

Definition Cashback: Für die Bezahlung mit elektronischen Zahlungsmitteln erhält man 10% des getätigten Einkaufs zurück, wenn mind. 50 Bewegungen in einem Semester registriert werden, bis zu einem max. rückerstatteten Betrag von 150 Euro pro Semester.

Die Obergrenze für jeden einzelnen Einkauf beträgt 150 Euro, sodass pro Einkauf nie mehr als 15 Euro rückerstattet werden. Die Obergrenze der gesamten Einkäufe pro Semester liegt bei 1.500 Euro, also wird max. 150 Euro pro Semester rückerstattet (300 Euro auf das Jahr gerechnet).
Das Programm läuft aktuell für 3 Semester bis zum 30. Juni 2022. Die Auszahlung erfolgt innerhalb 60 Tagen nach jedem Semester.
Das Ziel soll sein, Konsumenten zu ermutigen, mehr elektronische Zahlungsmittel zu verwenden, damit die Barzahlungen reduziert werden und somit die Schattenwirtschaft unterbunden wird.

Wie nimmt man an diesem Cashback teil?

  1. Man muss die App IO aus dem Google Play Store oder Apple Store herunterladen und mit dem persönlichen Spid einsteigen;
  2. Registrierung beim Cashback-Programm mit Angabe der gesamten Debit- oder Kreditkartendaten und Angabe des IBAN, auf welchen die Auszahlung erfolgen soll;

NB: Derzeit ist das System überlastet, sodass es zu Ausfällen auf der Internetseite kommen kann.
Alternativ kann man sich auch einfach auf der App des jeweiligen Kreditkartenherstellers (z.B. Nexi) registrieren, ohne dass die App IO heruntergeladen werden muss.

Wo kann man die Zahlungen tätigen?

Für den Bonus sind alle Zahlungen interessant, welche man in Geschäften, Bars, Restaurants, Detail- und engroshändlern tätigt, mit Ausnahme bei:

  • Online-Händlern;
  • Einkäufe im Rahmen der unternehmerischen und freiberuflichen Tätigkeit;
  • Zahlungsaufträge (z.B. Gas, Strom, Telefon…)

Mehr Informationen kann man auf der Webseite https://io.italia.it/cashback/ nachlesen.

Besonderheiten

  • Super-Cashback: Jene 100.000 Konsumenten, welche italienweit am meisten Operationen tätigen, erhalten zusätzlich einen Betrag von 1.500 Euro. Die Liste ist im Internet ersichtlich und man kann in Echtzeit die jeweilige Position nachverfolgen.

 

Bruneck, am 09.12.2020
Dr. Markus Hofer
 

 

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