Bonus für den Ankauf eines neuen TV-Gerätes

Um den Umstieg auf den neuen Fernsehstandard DVB-T2 zu fördern, gewährt der Staat beim Kauf eines neuen TV-Gerätes einen Bonus in Höhe von 100 Euro, vorausgesetzt das neue TV-Gerät besitzt den neuen Fernsehstandard DVB-T2 und das alte TV-Gerät wird verschrottet bzw. entsorgt.
Hierfür wurden vom Staat insgesamt Geldmittel in Höhe von 250 Millionen Euro bereitgestellt. Der Bonus beträgt 20 Prozent des Einkaufspreises, bis maximal 100 Euro und gilt bis zum 31.12.2022 bzw. bis zur vollständigen Ausschöpfung der Geldmittel.

Der Bonus für den Ankauf neuer TV-Geräte ist einkommensunabhängig. Folgende angeführte Vorraussetzungen müssen jedoch trotzdem erfüllt werden, um in den Genuss des Bonus zu kommen:

  • das TV-Gerät, welches entsorgt wird, muss vor dem 22.10.2018 gekauft worden sein
  • die italienische Fernsehgebühr muss in Vergangenheit korrekt einbezahlt worden sein
  • der Käufer muss in Italien ansässig sein

Das TV-Gerät muss vom Verkäufer ordnungsmäßig entsorgt werden, wobei dieser verpflichtet ist, die oben angeführten Voraussetzungen zu überprüfen. Hier empfiehlt es sich vom Kunden eine Ersatzerklärung unterschreiben zu lassen, in welcher er die Erfüllung der Voraussetzungen bestätigt.

Der Bonus gilt nur für Privatpersonen und kann pro Haushault nur einmal genutzt werden!

Der Verkäufer, welcher dem Kunden die Prämie mittels Skonto gewährt, kann diese in einem zweiten Moment mittels F24 und anderen Steuern, sowie mit dem Steuerkodex 6927, kompensieren, wobei er sich aber vorher im Internetportal vom Steueramt registrieren und jede durchführende Operation melden muss. Erst nach Bestätigung von Seiten des Steueramts kann der Bonus dem Kunden gewährt werden.
Der Verkäufer muss sich außerdem auf folgender Seite  Bonus TV - Decoder di nuova generazione (mise.gov.it) registrieren. Hier sind die gesamten zugelassenen Verkäufer und TV-Geräte aufgelistet.

Bruneck, am 25.10.2021
Verfasser: Ausserhofer & Partner GmbH

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