Bonus Euro 600 für Freiberufler mit privaten Pensionskassen

Im Rahmen der staatlichen Unterstützungsmaßnahmen wurde der Bonus von Euro 600,00 für den Monat März auch auf die Freiberufler mit privaten Pensionskassen (z.B. INARCASSA, ENPAM, CIPAG, CASSA FORENSE, usw.) ausgedehnt. Durch die Gesetzesdekrete "Cura Italia" (D. L. n. 18/2020) und "Liquidità" (D.L. n. 23/2020) wurden die Begünstigten und die Zugangsvoraussetzungen erlassen und nun entgültig geklärt.

Grundsätzlich wird dabei die ordungsgemäße und exklusive Einschreibung in der jeweiligen privaten Pensionskasse verlangt. Das bedeutet, dass es zusätzlich keine weitere Pflichtversicherung geben darf (z.B. Angestelltenverhältnis auch nur teilweise). Weiters müssen folgende Einkommensvoraussetzungen bestehen:

 

  • im Steuerjahr 2018 darf das Gesamteinkommen, inklusive der Mieteinahmen mit einer Dauer von unter 30 Tagen und Mieten, welche der Einheitssteuer „cedolare secca“ unterliegen, höchstens Euro 35.000 ergeben, und die Tätigkeit infolge der epidemiologischen Covid-19-Notfalls erlassenen restriktiven Maßnahmen eingeschränkt sein;
  • oder im Steuerjahr 2018 muss das Gesamteinkommen inklusive der Mieteinnahmen mit einer Dauer von unter 30 Tagen und Mieten, welche der Einheitssteuer „cedolare secca“ unterliegen, zwischen Euro 35.000 und 50.000 liegen und die Mehrwertsteuerposition zwischen dem 23. Februar 2020 und dem 31. März 2020 geschlossen oder die Aktivität im gleichen Zeitraum reduziert oder ausgesetzt werden.

In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass bei Reduzierung oder Aussetzung der Tätigkeit, ein Rückgang des Einkommens (bestimmt nach dem Kassa-Prinzip) des ersten Trimesters 2020 im Vergleich zum Einkommen des ersten Trimesters 2019 von mindestens 33% bestehen muss.

Alle Voraussetzungen müssen beim Ausfüllen des Zugangsantrags in Form einer Selbsterklärung bescheinigt werden, wobei im Falle einer Kontrolle die notwendigen Belege und Berechnungen vorgelegt werden müssen. Wichtig hierbei ist anzumerken, dass der Freiberufler keinerlei Rentenzahlungen jedwelcher Art bezieht oder andere einkommensunterstützende Maßnahmen in Anspruch nimmt oder beantragt hat. Ebenso darf er keinen Antrag bei einer anderen Pensionskasse, für denselben Bonus stellen.

Die Anträge sind bis zum 30. April 2020 einzureichen.

Wir haben in den letzten Tagen hierzu bereits die Einkommen 2018 unserer Kunden kontrolliert und werden uns in den nächsten Tag mit jenen in Verbindung setzen, bei denen diese Voraussetzung gegeben ist.

Rundschreiben
Alle Rundschreiben
ATATCHITALYBOZENBRUNECKTOBLACHSAND IN TAUFERS
Öffnungszeiten
  • Montag - Donnerstag
  • 08:30 - 12:00 Uhr
  • 14:30 - 17:00 Uhr
  • Freitag
  • 08:30 - 12:00 Uhr
Bruneck
Nordring 25 - I - 39031
Fax.: +39 0474 572 399
Routenplaner
Bozen
Südtirolerstraße 40 - I - 39100
Fax.: +39 0474 572 389
Routenplaner
Sand in Taufers
Rathausstraße 4 - I - 39032
Fax.: +39 0474 572 397
Routenplaner
Toblach
Gebrüder Baur Straße 1 - I - 39034
Routenplaner