Das Bilanzgesetz für das Jahr 2026 wurde mit Gesetz Nr. 199 am 30. Dezember 2025 verabschiedet und im Amtsblatt der Republik Nr. 301 vom 30. Dezember 2025 veröffentlicht. Zusätzlich wurde kürzlich auch das sog. Gesetz „Milleproroghe“ verabschiedet und veröffentlicht (DL Nr. 200 v 31.12.2025). Das Bilanzgesetz besteht wiederum aus einem einzigen Artikel und zahlreichen Absätzen. Mit dem Bilanzgesetz werden keine großen Neuerungen eingeführt, erwähnenswert ist die Neuregelung der Irpef Steuersätze ab 2026, die Änderung des Steuerguthabens für Ankauf von Investitionsgüter auf die ursprüngliche Sonderabschreibung und die Verschärfung der Regeln zur Kurzzeitvermietung.
Im Folgenden werden die wichtigsten Themen in verkürzter Form und aufgeteilt nach Themenbereichen wiedergegeben: