Bilanzgesetz 2024

Das Bilanzgesetz für das Jahr 2024 wurde mit Gesetz Nr. 213 am 30. Dezember 2023 verabschiedet und im Amtsblatt der Republik Nr. 303 vom 30. Dezember 2023 veröffentlicht. Das Bilanzgesetz besteht wiederum aus einem einzigen Artikel und unzähligen Absätzen. Aufgrund der Tatsache, dass die Regierung eine neue Steuerreform plant und einige Gesetze und Dekrete diesbezüglich mit Jahresende erlassen hat, bietet das diesjährige Bilanzgesetz keine allzugroßen Neuerungen, sondern viel mehr wird mit diesem Gesetz an verschiedenen Stellen und Schrauben gedreht, um bestehende Gesetze zu ändern. 
Im Folgenden werden die wichtigsten Themen in verkürzter Form und aufgeteilt nach Themenbereichen wiedergegeben:

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