Am 27. September 2025 wurden die Durchführungsbestimmungen für den Beitrag für energieeffiziente Haushaltsgeräte veröffentlicht. Diese stellen klar, dass der Antrag nur einmal pro Haushalt gestellt werden darf und der Antragsteller die Volljährigkeit erreicht haben muss. Weiters sieht der Artikel 2 des Dekrets vor, dass es zur Erlangung des Beitrags erforderlich ist, dem Verkäufer ein Gerät des gleichen Typs, aber einer niedrigeren Energieklasse zu liefern, das ordnungsgemäß von diesem entsorgt werden muss. Der Beitrag deckt bis zu 30% des Kaufpreises ab, mit einer maximalen Obergrenze von 100 Euro, die bei Personen mit einem ISEE von weniger als 25.000, - Euro auf 200 Euro ansteigen kann. Wenn der Antrag angenommen wird, wird ein Gutschein ausgestellt, der mit der Steuernummer des Antragstellers verknüpft und für einen begrenzten Zeitraum gültig ist. Der Verkäufer wendet den Rabatt an und erhält anschließend die Rückerstattung von Invitalia gegen Vorlage der erforderlichen Unterlagen. Die Mindesteffizienzschwellen variieren dabei je nach Kategorie: So müssen Waschmaschinen und Backöfen mindestens der Klasse A entsprechen, während Kühl- und Gefriergeräte mindestens die Klasse D erreichen müssen. Dunstabzugshauben, Geschirrspüler, Wäschetrockner und Kochfelder müssen ebenfalls genaue Energieparameter einhalten, die in den europäischen Vorschriften festgelegt sind. Um die Produkte zu registrieren, muss der Hersteller über die digitale Identität des gesetzlichen Vertreters auf die IT-Plattform zugreifen und die erforderlichen Daten eingeben. Verfügt dieser nicht über eine digitale Identität, kann er einen Dritten mit einem Mandat beauftragen, welcher die Produkte im Namen des Herstellers registriert. Ein Widerruf ist möglich, wenn ein Verhalten festgestellt wird, welches nicht mit den Zielen der Maßnahmen vereinbart ist und hat zur Konsequenz die Rückforderung des bereits bezahlten Beitrages.
Bruneck, am 13.10.2025
Verfasser: Dr. Paul Haselrieder