Mit Beschluss Nr. 241 vom 27.03.2026 hat das Land Südtirol das Förderprogramm zur Installation von Alarm- und Überwachungssystemen neu aufgelegt. Im Rahmen dieses Programms werden im Zeitraum 2026–2028 sowohl der Erwerb als auch die Installation von Überfall- und Einbruchmeldeanlagen sowie von Videoüberwachungssystemen unterstützt. Zudem umfasst die Förderung nun auch zusätzliche Systemarten und Sicherheitsdienstleistungen.
Wer kann die Förderung in Anspruch nehmen?
Zugang zur Förderung haben wiederum Unternehmen, die in Südtirol eine Handwerks-, Industrie-, Handels-, Dienstleistungs- oder Tourismustätigkeit als Haupttätigkeit ausüben.
Für den Tourismussektor besteht eine Einschränkung: Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 1.000.000,00 Euro sind nicht förderfähig. Die Umsatzgrenze wird auf Basis des Durchschnitts der in den letzten drei Jahren vor Antragstellung erzielten Umsätze laut Bilanzen ermittelt.
Ausgeschlossen von Förderungen sind Unternehmen ohne operative Präsenz in Südtirol und solche, die in den Bestimmungen nicht ausdrücklich angeführt sind. Das trifft bspw. auf Privatzimmervermieter zu.
Welche Spesen werden gefördert?
Im Rahmen der Förderung werden folgende Maßnahmen gefördert:
- Installation von Überfall- und Einbruchsmeldeanlagen
- Installation von gesetzeskonformen Videoüberwachungsanlagen mit geschlossenem Kreislauf
Zudem werden erstmals auch Investitionen in GPS-Ortungssysteme sowie die Beauftragung eines privaten Sicherheitsdienstes gefördert.
Nicht zulässig sind dagegen Ausgaben für Baumaßnahmen, welche nicht direkt mit der Installation in Verbindung stehen, Steuern und Gebühren sowie Transaktionen zwischen nahestehenden Personen und/oder Unternehmen.
Ausmaß der Förderung
Das Ausmaß der Förderung wurde nun deutlich erhöht. Während bislang Beiträge iHv. bis zu 4.000,00 Euro vergeben wurden, kann der Zuschuss nun bis zu 7.000 Euro (bzw. maximal 50 Prozent der zulässigen Ausgabe) betragen.
Zusätzlich sind folgende Grenzen zu beachten:
- Mindestausgaben: 1.000,00 Euro pro Betriebssitz
- Höchstmögliche zulässige Kosten: 14.000,00 Euro pro Betriebssitz (vorher 8.000,00 Euro)
Pro Unternehmen können Anträge für maximal drei operative und ordnungsgemäß eingetragene Betriebssitze in Südtirol im Zeitraum 2026–2028 gestellt werden.
Insgesamt sind für diesen Zeitraum Fördermittel in Höhe von jeweils Euro 1.200.000,00 vorgesehen. Sollten die zur Verfügung stehenden Mittel nicht ausreichen, behält sich die Verwaltung vor, die Förderhöhe zu reduzieren oder Anträge von Amts wegen abzulehnen. Die Förderung erfolgt im Rahmen der De-minimis-Regelung.
Wie kann um die Förderung angesucht werden?
Um die Förderung zu beantragen, sind folgende Punkte zu beachten:
- Der Förderantrag muss auf den von der zuständigen Landesabteilung bereitgestellten Formularen via PEC eingereicht werden.
- Wie gewohnt müssen die Anträge vor Beginn des entsprechenden Investitionsvorhabens eingereicht werden. Ausgabenbelege, Kaufvorverträge, Bestellungen und Auftragsbestätigungen mit einem Datum vor der Antragstellung führen zum Ausschluss der Förderung.
- Die vorgesehenen Förderungen sind mit anderen Förderungen für dieselben Ausgaben nicht kumulierbar.
Bis wann müssen die Anträge auf eine Förderung eingereicht werden?
Die Anträge können im Förderzeitraum laufend eingereicht werden und werden in chronologischer Reihenfolge ihres Eingangs beim zuständigen Landesamt bearbeitet.
Bei Interesse sind wir Ihnen gerne bei der Antragstellung und der Abwicklung der Anträge behilflich!
Bruneck, am 31.03.2026
Verfasser: Dr. Thomas Hainz