Beihilfen zur Modernisierung von landwirtschaftlichen Maschinen zur Einführung von Technologien der Präzisionslandwirtschaft

Ein neues von der Europäischen Union finanziertes Förderprogramm sieht Beihilfen zur Modernisierung der landwirtschaftlichen Maschinen zur Einführung von Technologien der Präzisionslandwirtschaft vor. Ziel dieser Maßnahmen ist die Modernisierung des Maschinenparks im Einklang mit der Verbreitung von Technologien, welche eine geringere Umweltbelastung im Agrarsektor ermöglichen.  

Begünstigte

Begünstigte sind landwirtschaftliche Dienstleister und landwirtschaftliche Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KMU), sowie deren Genossenschaften und Verbände. 

Anspruchsberechtigte müssen zum Zeitpunkt der Gesuchstellung außerdem u.a. folgende Voraussetzungen erfüllen: 

  • Sie müssen über eine MwSt.-Nummer verfügen und im Handelsregister der Industrie-, Handels-, Handwerks- und Landwirtschaftskammer eingetragen sein. 
  • Sie müssen über einen genehmigten und aktualisierten Betriebsbogen gemäß Art. 43 des Gesetzes-dekrets Nr. 76 von 2020 verfügen.
  • Sie müssen aktive Landwirte im Sinne von Artikel 9 der Verordnung (EU) Nr. 2013/1307 sein

 

Gegenstand der Förderung

Im Rahmen des Förderprogramms werden u.a. folgende Investitionen gefördert: 

  • Investitionen in Maschinen und Geräte für die Präzisionslandwirtschaft 
    Welche Maschinen und Geräte fallen unter die Regelung?
       - Die erste Gruppe an Maschinen und Geräten ist allgemein gehalten. In
          den Bestimmungen werden als Beispiele Maschinen, Traktoren und
          Anbaugeräte, Wetterstationen und Drohnen, Geräte zum Be- und
          Entladen etc. angeführt. Die Maschinen und Geräte müssen als
          Voraussetzung über computergestützte Systeme zur Steuerung und
          Regelung, prozessbegleitende Überwachungssysteme oder
          Fernwartungs-/Ferndiagnosesysteme verfügen.
       - Präzisionsmaschinen zur Verringerung des Einsatzes von Pflanzen
          -schutzmitteln und die Optimierung des Düngemitteleinsatzes;
       - Maschinen und Geräte im Tierhaltungssektor, die sich durch ein hohes
          Maß an Technologie und Automatisierung auszeichnen;
  • Investitionen in den Ersatz von geländegängigen Fahrzeugen durch elektrisch oder mit Biomethan angetriebene Modelle, bei gleichzeitiger Verschrottung des zu ersetzenden Fahrzeugs
  • Investitionen in innovative Bewässerungs- und Wassermanagementsysteme

Für sämtliche Maschinen, welche mit einem Motor ausgestattet sind, gilt, dass dieser elektrisch oder mit Biomethan betrieben werden muss.

Art der Förderung 

Die Beihilfe wird in Form eines Kapitalbeitrags gewährt. Der anwendbare Beihilfesatz beträgt 65 % der zulässi-gen Investitionskosten. Im Falle von Junglandwirten erhöht sich der Beihilfesatz auf 80 %.

Die Mindestinvestitionssumme beträgt 5.000 Euro (ohne MwSt.). 

Für Investitionen in Maschinen und Geräte für die Präzisionslandwirtschaft und für Investitionen in innovative Bewässerungs- und Wassermanagementsysteme betragen die maximal anerkannten Investitionskosten Euro 35.000,00. Bei einem Beihilfesatz von 65 % beträgt die maximale Förderung somit Euro 22.750,00. Dabei ist zu beachten, dass nur Investitionsvorhaben bis zu einem Höchstbetrag von Euro 70.000,00 beihilfefähig sind. Bei Investitionskosten zwischen Euro 35.000,00 und 70.000,00 wird die Beihilfe auf Grundlage der maximal förderfähigen Ausgaben von Euro 35.000,00 berechnet. 

Für Investitionen in den Ersatz von geländegängigen Fahrzeugen liegt der Höchstbetrag der zulässigen Ausgaben bei Euro 70.000,00. Investitionsvorhaben, die den Betrag von Euro 70.000,00 überschreiten, bleiben unabhängig von ihrer Höhe förderfähig. Die Beihilfe wird dabei aber stets auf Grundlage der maximal förderfähigen Ausgaben von Euro 70.000,00 berechnet.

Ablauf

Im Zusammenhang mit der Abwicklung des Beitrags sind folgende Punkte zu beachten:

  1. Die vollständig ausgefüllten Förderanträge müssen im Zeitraum vom 01.02.2024 bis 31.03.2024 mitsamt den erforderlichen Anlagen über das Internet-Portal „SIAN“ in elektronischer Form eingereicht werden. 
  2. Dem Antrag ist eine Reihe von Unterlagen und Erklärungen beizulegen. Zu erwähnen sind hier vor allem Erklärungen und Informationen technischer Natur zu den Geräten, die entweder von einem qualifizierten Techniker und/oder dem Lieferanten kommen müssen. Daher ist es für die Abwicklung des gesamten Ansuchens zwingend notwendig, dass eine laufende Begleitung durch einen Techniker bzw. den Lieferanten stattfindet. Zu erwähnen ist auch, dass mindestens drei Kostenvoranschläge von Lieferenten eingeholt werden müssen, wobei vorgegeben wird, welche Voraussetzungen die Kostenvoranschläge haben müssen (z.B. Übermittlung per PEC, Abfassung auf Briefpapier des Lieferanten, datiert, unterzeichnet etc.)  
  3. Die Förderungen werden nach Durchführung eines Bewertungsverfahrens der eingereichten Projekte gewährt. Das zuständige Amt überprüft diesbezüglich die eingereichten Beihilfeanträge innerhalb 31. Mai 2024 und erstellt eine entsprechend Rangliste
  4. Das geförderte Projekt darf erst nach dem Datum der Einreichung des Beihilfeantrags begonnen werden. Es muss in jedem Fall innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Beihilfegewährung begonnen werden. Die genannte Frist ist nicht verlängerbar.
  5. Die Rechnungslegung ist genauestens geregelt. Neben der Serien- oder Werknummer des angeschafften Gerätes, sind die Nummer des Kontokorrent, über welchen die Zahlung erfolgt, der zugewiesene CUP sowie bestimmte Wortfolgen wie „finanziert von der Europäischen Union – Next Generation EU“ auf den Rechnungen anzubringen. Aus diesem Grund ist es wichtig, sich bezüglich der Rechnungslegung gut mit dem Lieferanten abzusprechen.
  6. Bei Antrag um Auszahlung ist wiederum eine Reihe von Unterlagen beizulegen. Dazu zählen u.a. ein beeidetes Gutachten eines unabhängigen Technikers, welches u.a. eine Fotodokumentation der angeschafften Güter enthalten muss, Konformitätserklärungen, Kopien des Mehrwertsteuerregisters und ein vom Begünstigten erstellter Abschlussbericht über die durchgeführte Investition.
  7. Die geförderten Güter müssen für fünf Jahre ab dem Datum der Auszahlung der Beihilfe im Betrieb ge-halten werden.

Fazit

Insgesamt stehen ca. Euro 7.780.000,00 an Finanzmitteln für die Förderung zur Verfügung. Legt man bspw. eine durchschnittliche Förderung von Euro 22.750,00, würden ca. 340 Anträge in den Genuss einer Förderung kommen. Insofern stehen die Chancen, eine Förderung zu erhalten nicht schlecht. Auf der anderen Seite ist zu beachten, dass die gesamte Abwicklung der Förderung mit einigem Aufwand verbunden ist und dass die Unterstützung des Lieferanten und/oder eines qualifizierten Technikers unerlässlich ist, damit das Ansuchen um die Förderung erfolgreich ist.

Bruneck, am 22.01.2024
Verfasser: Dr. Thomas Hainz
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