Mit dem Haushaltsgesetz 2026 wurde für Paketsendungen aus Drittländern mit einem Warenwert von bis zu 150 Euro, eine Gebühr in Höhe von 2 Euro eingeführt. Die Erhebung erfolgt dabei im Rahmen der Einfuhr- bzw. Zollanmeldung und ist von den Speditions- und Logistikunternehmen zu entrichten, welche diese Meldung einreichen. Die Anwendung dieser Gebühr wird nun – auch im Hinblick auf eine auf EU-Ebene erwartete Bestimmung – bis zum 30. Juni 2026 ausgesetzt.