Aussetzung der Gebühr für Paketsendungen aus Drittländern bis 30. Juni 2026

Mit dem Haushaltsgesetz 2026 wurde für Paketsendungen aus Drittländern mit einem Warenwert von bis zu 150 Euro, eine Gebühr in Höhe von 2 Euro eingeführt. Die Erhebung erfolgt dabei im Rahmen der Einfuhr- bzw. Zollanmeldung und ist von den Speditions- und Logistikunternehmen zu entrichten, welche diese Meldung einreichen. Die Anwendung dieser Gebühr wird nun – auch im Hinblick auf eine auf EU-Ebene erwartete Bestimmung – bis zum 30. Juni 2026 ausgesetzt.

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