Die Agentur der Einnahmen setzt im Sommer teilweise die Zustellung bestimmter steuerlichen Mitteilungen aus. Im Zeitraum 1. bis 31. August 2026 werden keine Mitteilungen aufgrund automatisierter und formaler Kontrollen sowie zur getrennten Besteuerung versendet. Auch Compliance-Schreiben sind von der Aussetzung betroffen.
Darüber hinaus werden im Zeitraum 1. August bis 4. September 2026 die Fristen für die Beantwortung von Schreiben ausgesetzt, die zur Vorlage zusätzlicher Informationen und Unterlagen auffordern.
Die Aussetzung gilt nicht für dringende und nicht aufschiebbare Fälle. Dazu zählen insbesondere Verfahren im Zusammenhang mit Insolvenz- bzw. Konkursverfahren sowie Sachverhalte, die eine strafrechtliche Anzeige erfordern könnten.