Aufschub der nationalen Gebühr für Paketsendungen aus Drittstaaten

Die italienische Regierung hat die Einführung der Gebühr von zwei Euro auf Paketsendungen aus Drittländern mit einem Warenwert von höchstens 150 Euro von 1. Juli 2026 auf den 1. Oktober 2026 verschoben. Die Gebühr war mit Haushaltsgesetz 2026 beschlossen worden und soll der Abdeckung der zusätzlichen Verwaltungskosten der Zollbehörden für die Abfertigung von Kleinsendungen aus Drittländern dienen.
Von diesem Aufschub unberührt blieb die Einführung des EU-Pauschalzolls von drei Euro auf Paketsendungen aus Drittländern mit einem Warenwert von höchstens 150 Euro am 1. Juli 2026, der im Zuge der Reform des Unionzollrechts beschlossen wurde. 


Bruneck, am 20.07.2026
Verfasser: Ausserhofer & Partner GmbH

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