Aufforderung zur Aktualisierung der Vereinsdaten im RASD-Register

Mit diesem Rundschreiben möchten wir auf die Mitteilung hinweisen, welche aktuell beim Einstieg in das nationale Register der Amateursporttätigkeiten (RASD) aufscheint. Gemäß Artikel 11 Absatz 2 des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 39/2021 führt das Sportministeriums (Dipartimento per lo Sport) derzeit eine Überprüfung der im RASD eingetragenen Daten durch. Ziel ist die Überprüfung des Fortbestehens der Voraussetzungen der eingetragenen Amateursportvereine, die laut den Rechtsvorschriften für die Eintragung ins Register erforderlich sind. Da am 31. August 2025 der erste Dreijahreszeitraum des operativen Bestehens des RASD endet, werden alle Amateursportvereine aufgefordert, bis spätestens 31. August dieses Jahres zu überprüfen, ob die Voraussetzungen für die Eintragung ins Register weiterhin erfüllt sind. Gegebenenfalls sind Daten oder Unterlagen über den jeweiligen Fachsportverband (Organismo sportivo di affiliazione) zu ergänzen oder zu aktualisieren. So gilt es u.a. folgende Punkte besonders zu kontrollieren und evtl. zu ergänzen: 

  • korrekte Steuernummer (es muss die Bestätigung der Agentur der Einnahmen übermittelt werden, falls noch nicht erledigt); 
  • Gründungsakt und Statut des Amateursportvereins mit Nachweis der Registrierung; 
  • Angaben zum rechtlichen Sitz und zu den Kontaktdaten des Vereins
  • Angaben zu allen tesserierten Mitgliedern, die mit den betriebenen Sportarten und den Reglementen der zuständigen Fachsportverbände übereinstimmen müssen;
  • Meldung sämtlicher ausgeübter sportlicher und/oder didaktischer Tätigkeiten samt Teilnehmerdaten;
  • Zusammensetzung und Amtsdauer des aktuellen Verwaltungsorgans/Vorstands
  • Eintragung des gesetzlichen Vertreters des Amateursportvereins samt der erforderlichen Dokumente; 

Für weitere Informationen wird empfohlen, das Reglement des Registers zu konsultieren.

Wichtig: Bezüglich der beiden letzten Punkte möchten wir nochmals betonen, wie wichtig es ist, dass der Verein und/oder die Sektionen stets die aktuellen Daten des rechtlichen Vertreters sowie des Vorstands melden. Erfolgt dies nicht bzw. wird der alte Vorstand gemelden, wird der Zugang zum RASD sowie die hinterlegte E-Mail-Adresse gesperrt. In diesem Fall ist eine Korrekturmeldung erforderlich, was mit erheblichem Aufwand verbunden ist und das Risiko birgt, dass die Meldungen nicht fristgerecht gemäß den gesetzlichen Vorgaben erfolgen können.

Bruneck, am 30.07.2025
Verfasser: Dr. Markus Hofer

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