Anpassung der Satzungen innerhalb 31. Oktober 2020

Damit die Eintragung in das einheitliche Register des Dritten Sektors („RUNTS“) beantragt werden kann, müssen gemäß Art. 21 des Kodex des dritten Sektors die Statuten des Vereins an die gesetzlichen Bestimmungen angepasst werden. Nachdem die Anpassung der Satzungen laufend verschoben wurde, sollten die Vereine nun bis 31. Oktober 2020 die Satzungen anpassen, um den gesetzlichen Vorschriften zu entsprechen.
Wichtig: Falls die Satzungen in der Vergangenheit notariell abgefasst sind, müssen zukünftige Satzungsänderungen ebenfalls notariell beglaubigt werden.

Anpassung der Satzungen für ehrenamtliche Organisationen

Einige Vereine wie z.B. Musikkapellen, Alpenvereine, Schützenkompanien, Feuerwehren, Jugendzentren haben einen entsprechenden Landesverband und diese haben bereits in Absprache mit dem Amt für Kabinettsangelegenheiten Mustersatzungen ausgearbeitet, welche für die Satzungsanpassung verwendet werden können. Diese unterscheiden sich natürlich in ihrer Form und es sollte trotzdem überprüft werden, ob vereinsspezifische Anpassungen vorgenommen werden sollen.
Weiters können auf der Webseite des DZE („Dienstleistungszentrum für das Ehrenamt in Südtirol“) Mustersatzungen heruntergeladen werden und das DZE bietet auch spezifische Beratungsleistungen an.

Falls wir Sie bei der Anpassung der Satzungen unterstützen sollen, dann bitten wir Sie, uns in den nächsten Wochen Bescheid zu geben, damit die Satzungen innerhalb 31. Oktober angepasst werden.
 

Anpassung der Satzungen für Amateursportvereine nicht zwingend notwendig

Aufgrund der unter „Grundlegendes“ genannten Erläuterungen wird generell die Empfehlung ausgesprochen, dass sich Amateursportvereine nicht in den Dritten Sektor eintragen, da sie weiterhin die bisher bekannten Erleichterungen und Begünstigungen anwenden können und diese laut aktuellen Regelungen günstiger sein können.
Dies impliziert, dass die Amateursportvereine auch keine Anpassung der Satzungen vornehmen müssen.
Einige Amateursportvereine sind jedoch im Ehrenamt eingetragen. Laut aktuellen Bestimmungen werden die Vereine im Ehrenamt nach Einholen von bestimmten Informationen automatisch in den dritten Sektor eingeschrieben. Die Vereine werden sicherlich vom Amt für Kabinettsangelegenheiten angeschrieben, ob sie sich im RUNTS eintragen lassen wollen. Falls nicht, dann muss auch die Austragung aus dem Ehrenamt beantragt werden. Die Empfehlung geht aber auch dahin, dass man sich nicht sofort austragen lässt, sondern noch abwartet, bis ein entsprechendes Schreiben eingeht und sich erst dann austragen lässt.
Falls ein Amateursportverein trotzdem entscheidet, sich in den dritten Sektor eintragen zu lassen, dann müssen natürlich auch die Satzungen dementsprechend angepasst werden. Erwähnt werden sollte nochmals, dass die Satzungen notariell zu beglaubigen sind, falls in der Vergangenheit die Anerkennung als Verein mit Rechtspersönlichkeit beantragt oder falls frühere Satzungsänderungen notariell gemacht wurden.

 

Bruneck, 16.09.2020
Dr. Markus Hofer

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