Amateursportvereine - Volontariat - Änderungen

Mitteilung in eigener Sache - Onlinevortrag

Am 15. November 2022 haben wir von der Kanzlei Ausserhofer zusammen mit dem VSS einen Online-Vortrag über die Reform des Sports, aber auch über die Reform des Dritten Sektors und die anstehenden Neuerungen hinsichtlich des Volontariats veranstaltet. Anbei der Link zur Aufzeichnung des Vortrages und der dazugehörigen Unterlagen: https://www.vss.bz.it/ausbildung/aus-und-weiterbildungen

Zusätzlich zu diesem Rundschreiben mit den wichtigsten Informationen, wird am Mittwoch, 21. Dezember 2022 um 19 Uhr ein zusätzlicher Online-Vortrag für die Amateursportvereine-Kunden der Kanzlei veranstaltet. Anbei der Link zu diesem Vortrag: https://teams.microsoft.com/l/meetup-join/19%3ameeting_ZWUyZDBlYmQtZjRjZi00YmU4LTk4YTItNjJmYjM1YzNkMzhl%40thread.v2/0?context=%7b%22Tid%22%3a%22012de559-173f-4661-b6d9-be5c30636e9a%22%2c%22Oid%22%3a%22a1b3c5aa-ace0-45df-b54d-fd2b46efe6c0%22%7d
Besprechungs-ID: 334 429 167 764 
Passcode: Q2eSZM

Es wird gebeten, vorab eine kurze Rückmeldung an kanzlei@ausserhofer.info zu schicken, welcher Verein an dem Onlinevortrag teilnimmt. Der Kurs wird generell für alle Vereine* empfohlen, insbesondere aber für jene, welche bisher noch nicht den Kurs des VSS angeschaut und noch keine individuelle Besprechung geführt haben und somit immer noch Entscheidungen hinsichtlich des Volontariats / Dritter Sektor treffen müssen.

*zur leichteren Lesbarkeit des Rundschreibens ist mit Verein ein Amateursportverein gemeint

Amateursportvereine und Volontariat - Wichtige Informationen

Dritter Sektor

Mit dem Dritten Sektor ("terzo settore") ist eine neue Vereinsreform gemeint, welche im Jahr 2017 mit dem Dekret Nr. 117 gestartet ist mit dem Ziel, alle Vereine unter einen Deckmantel zu bringen und eine einheitliche Regelung für die Vereine zu schaffen. Kernpunkte sind eine neue steuerliche Regelung, neue zivilrechtliche Bestimmungen, die Regelung von Freiwilligen und das Register des Dritten Sektors (RUNTS). Insbesondere mit dem Inkrafttreten RUNTS im November 2021 hat die entscheidene Phase begonnen, in welcher die Vereine entscheiden müssen, welchen Weg sie einschlagen wollen. Achtung: Die Eintragung in den Dritten Sektor kann nachträglich jederzeit beantragt werden.

Volontariat

Grundsätzlich wird mit dem Dritten Sektor das Volontariatsverzeichnis in das neue Register des Dritten Sektors eingegliedert. Ausserhalb des Dritten Sektors gibt es somit kein Volontariat mehr. Alle Vereine, welche derzeit im Volontariat eingeschrieben sind, müssen somit die Entscheidung treffen, wie sie sich verhalten sollen, entweder als Verein ausserhalb des Dritten Sektors/Volontariats, oder als Verein im Dritten Sektor mit automatischer Übertragung in das RUNTS durch die Provinz.

Übergangsregelung

Grundsätzlich ist es so, dass alle Vereine im Volontariat bzw. des Verzeichnis der VFG bis ca. Mitte Februar 2022 provisorisch in das RUNTS übertragen wurden. Anschließend hat eine Übergangszeit von 180 Tagen begonnen, welche bis zum 07. November 2022 verlängert wurde, in welcher die Provinz die Vereine angeschrieben hat, wie sie sich entscheiden wollen. Einige Vereine haben bereits vorher die Austragung beantragt, auch weil sich diese vorab schon informiert haben und wir zusammen mit dem Verein die bestmögliche Entscheidung treffen konnte. Andere Vereine hingegen haben noch gar nicht reagiert, sodass es nun notwendig ist, eine Entscheidung zu treffen.

Pauschalsystem 398/1991

Das Pauschalssystem 398/1991, welches derzeit fast jeder Verein anwendet, kann für das Jahr 2023 noch weiterhin angewandt werden. Sofern die EU-Genehmigung zu den steuerlichen Bestimmungen des Dritten Sektors im Jahr 2023 erteilt wird, kann das Pauschalsystem ab dem Jahr 2024 NICHT mehr angewandt werden, mit Ausnahme der Amateursportvereine, welche auch bei einem Fachsportverband anerkannt sind.

Amateursportverein

Als Amateursportverein zählen nur jene Vereine, welche auch bei einem Fachsportverband erkannt sind. Das CONI Register 2.0 wurde mit Stichdatum 31-08-2022 aufgrund der Neuregelung durch die Reform des Sports durch das neue Register der Amateursporttätigkeiten abgelöst. Dieses wird vom Sportministerium geführt und von der neu gegründeten Gesellschaft "sport e salute spa" verwaltet. Die Eintragung in das Register kann unter folgendem Link kontrolliert werden:
https://registro.sportesalute.eu/login/?next=/home/

Streichung Volontariat

Die Austragung erfolgt zurzeit mittels einer Mitteilung an das Amt für Aussenbeziehungen und Ehrenamt. Im Anhang zu diesem Rundschreiben liegt ein Musterschreiben bei, welches ausgefüllt und vom rechtlichen Vertreter unterschrieben und mit einer Kopie des Ausweises versehen sein muss.

Konsequenzen - Anmeldung MwSt.-Nummer

Die Austragung aus dem Volontariat bringt Konsequenzen mit sich, nämlich können ab diesem Datum viele Vorteile des Volontariats nicht mehr angewandt werden. Die wichtigste Neuerung ist sicherlich, dass die Befreiung von der MwSt. nicht mehr angewandt werden kann. Dies bedeutet, dass für die gewerblichen Einnahmen (Sponsoring, Werbung, Feste/Veranstaltungen…) eine MwSt.-Nummer beantragt werden muss. Diese Anmeldung ist ab dem 01.01.2023 notwendig, damit ein klarer Schnitt mit Jahresanfang gemacht wird. Weiteres sind dann künftig statt Lastschriften auch (elektronische) Rechnungen zu stellen.

Empfehlung

Die Empfehlung geht dahin, dass alle Vereine, welche auch beim CONI anerkannt sind, weiterhin die alten Bestimmungen beibehalten und sich somit aus dem Volontariat streichen müssen bzw. die prov. Eintragung in das RUNTS widerrufen sollen. Alle Vereine, welche hingegen nicht beim CONI anerkannt sind, können zwar im Jahr 2023 das Pauschalsystem 398/1991 anwenden, was ihnen noch eine steuerliche Erleichterung bietet, jedoch benötigen anschließend eine steuerliche Regelung. Damit man nicht ohne eine solche darsteht, wird die Eintragung in den Dritten Sektor empfohlen.
Anhand von konkreter Beispiele soll nun die bestmögliche Empfehlung für den Verein gefunden werden.

1. Mein Amateursportverein ist nicht / war nie im Volontariat eingetragen und ist als Sportart beim CONI anerkannt.

Der Verein muss keine Entscheidung hinsichtlich des Dritten Sektors treffen und kann auch nach dem Jahr 2024 weiterhin das Pauschalsystem 398/1991 anwenden. Der Verein hat vermutlich bereits eine MwSt.-Nummer offen und führt die MwSt. vierteljährlich an den Staat ab. 

2. Mein Amateursportverein ist aktuell im Volontariat eingetragen und ist als Sportart beim CONI anerkannt.

Wie oben geschrieben, wird das Volontariat in den Dritten Sektor eingegliedert. Der Verein muss somit eine Entscheidung treffen. Da der Verein beim CONI oder einem Fachsportverband anerkannt ist, bleibt die Möglichkeit, das Pauschalsystem 398/1991 und die aktuell geltenden steuerlichen Regelungen auch nach dem Jahr 2024 anzuwenden. Aus diesem Grund wird die Austragung aus dem Dritten Sektor empfohlen, da die Vorteile des alten Systems gegebenüber dem Dritten Sektor überwiegen. Das Musterschreiben zur Austragung liegt dem Rundschreiben bei. Da die Begünstigungen des Volontariats wegfallen, muss der Verein für die gewerblichen Einnahmen eine MwSt.-Nummer ab dem 01. Jänner 2023 eröffnen und die MwSt.-Abrechnung durchführen.

3. Mein Amateursportverein ist aktuell im Volontariat eingetragen und ist als Sportart beim CONI NICHT anerkannt.

Wie oben geschrieben, wird das Volontariat in den Dritten Sektor eingegliedert. Der Verein muss somit eine Entscheidung treffen. Da der Verein beim CONI oder einem Fachsportverband NICHT anerkannt ist, kann er das Pauschalsystem 398/1991 und die aktuell geltenden steuerlichen Regelungen zwar noch im Jahr 2023 nutzen, ab dem Jahr 2024 ist dies aber nicht mehr möglich. Aus diesem Grund wird empfohlen, sofern der Verein auch gewerbliche Einnahmen hat, die Eintragung in den Dritten Sektor zu beantragen, damit eine steuerliche Regelung besteht und die Begünstigungen angewandt werden können. Dazu muss die Satzung geändert werden und die notwendigen Informationen an die Provinz mitgeteilt werden.

4. Mein Amateursportverein ist sehr klein und die gewerblichen Einnahmen belaufen sich auf 0

Wenn der Verein relativ klein ist und die gewerblichen Einnahmen sich auf 0 belaufen, so ist der Dritte Sektor für den Verein nicht empfehlenswert, da mit relativ viel Auflagen und Verpflichtungen verbunden. Das Pauschalsystem 398/1991 kann für 2023 weiterhin angewandt werden, sodass sich auch hier kein Problem ergibt. Wenn der Verein aktuell im Volontariat eingetragen ist, dann muss die Austragung mittels des angehängten Musterschreibens beantragt werden. 

Bruneck, am 16.12.2022
Verfasser: Dr. Markus Hofer

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