600 Euro Bonus für Empfänger von steuerfreien Entgelten

Das Dekret "Cura Italia" Nr. 18/2020, Art. 96 sieht einen Bonus in Höhe von 600 Euro für die Empfänger von steuerfreien Entgelten vor. Der Antrag muss jedoch nicht bei der INPS eingereicht werden, sondern bei der Gesellschaft "Sport e salute spa". Am 06. April wurde das Durchführungsdekret veröffentlicht und somit kann ab dem 07. April 14.00 Uhr angesucht werden. Es stehen "nur" 50 Mill. Euro zur Verfügung, sodass es empfehlenswert ist, die Ansuchen baldmöglichst zu stellen. Weiteres kann nur bis zum 30. April angesucht werden.
Um den Bonus können all jene Personen ansuchen, welche:

  • Mitglied eines Sportvereins sind, welcher bei der CONI und einem anerkannten Fachsportverband eingeschrieben ist;
  • eine Tätigkeit ausüben, welche bereits am 23. Februar bestand und am 17. März noch aufrecht war (nicht zulässig ist z.B. eine Tätigkeit, welche erst am 01. März begonnen hat);
  • kein anderes Ansuchen um einen anderen 600 Euro Bonus bei der INPS (Freiberufler, Handwerker etc.) gestellt haben;
  • kein anderes Lohneinkommen im Monat März hatten (Rente, abhängiges Arbeitsverhältnis etc.);
  • kein Mindesteinkommen ("reddito di cittadinanza") bezogen haben;

Sportler mit Vergütungen unter 10.000 Euro im Vorjahr (max. Betrag einer steuerfreie Vergütung), haben Vorrang.

Der Antrag kann anschließend wie folgt gestellt werden:

  • 1. Schritt: SMS an die Nummer, welche ab dem 07. April 14.00 Uhr auf der Webseite aufscheint. Der Antragsteller erhält eine Vormerkungsnummer und eine Mitteilung, an welchem Tag bzw. Uhrzeit die Registrierung für den Antrag möglich ist;
  • 2. Schritt: Registrierung mit Mail, Steuernummer und der Vormerkungsnummer ab diesem Datum;
  • 3. Schritt: Antragstellung;

Der Antrag ist relativ kompliziert aufgebaut, da sehr viele Unterlagen beizulegen bzw. Daten anzugeben sind. So werden benötigt:

  • Scan des Ausweises und der Steuernummer;
  • Vertrag der Mitarbeit oder Beauftragung, oder als Ersatz der Zahlungsnachweis des Monats Februar (Beweis, dass es sich um eine längerfristige Mitarbeit handelt). Hier handelt es sich meist um das größte Problem, da in den meisten Fällen kein Vertrag abgeschlossen wurde bzw. nicht jedes Monat Zahlungen erfolgen;
  • Steuernummer und Daten des Vereins (evtl. Angabe der CONI Eintragung und Kontrolle der Anerkennung);
  • Informationen zur Mitarbeit (Vergütung, Dauer der Mitarbeit, Art der Leistung etc.);
  • Angabe des erhaltenen steuerfreien Betrages von 2019 (Mod. CU);
  • persönlicher IBAN;

Persönliche Einschätzung: Viele werden den Bonus NICHT in Anspruch nehmen können, da die allermeisten ein abhängiges Arbeitsverhältnis oder eine Rente beziehen oder ein Unternehmereinkommen haben. Effektiv kann dies für Studenten oder Jugendliche interessant sein, oder auch für jene Personen, welche kein anderes Einkommen haben. Der Aufwand wird dann für den Verein sein, einen Vertrag zu erstellen oder eine effektive Mitarbeit nachweisen zu können.

Im Anhang an dieses Rundschreiben erhalten Sie die Präsentation und die wichtigsten gestellten Fragen FAQ der "Sport e Salute spa".


07.04.2020
Verfasser: Dr. Markus Hofer

 

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