Einführung
Grundsätzlich können für 2026 folgende Vereine um die 5 Promille ansuchen:
- Alle Vereine und Organisationen im Dritten Sektor (RUNTS);
- Amateursportvereine, welche bei einem Fachsportverband anerkannt sind und gewisse Voraussetzungen erfüllen;
Bereits seit einigen Jahren gilt, dass alle Vereine, welche in der permanenten Liste eingetragen waren, sich nicht jedes Jahr neu registrieren mussten. Im Jahr 2021 haben sich die Modalitäten für die 5 Promille dann dahingehend geändert, dass die permanente Liste der Vereine im Volontariat von der Agentur der Einnahmen veröffentlicht wurde, die permanente Liste der Amateursportvereine hingegen vom Sportministerium. Aufgrund der Trennung der Vereine zwischen Vereine des Dritten Sektors und Amateursportvereine wird im Folgenden für die beiden Kategorien getrennt die Vorgangsweisen beschrieben.
Kalender - WICHTIG
Der Antrag um Eintragung für die Amateursportvereine als auch für die Vereine im Dritten Sektor erfolgt ab dem 10. März und innerhalb 10. April 2026. Grundsätzlich kann die Vorschrift kalendarisch wie folgt zusammengefasst werden:
| Beschreibung | Datum |
| Start Abgabe Einschreibungen | 13. März 2026 |
| Fälligkeit Einschreibung | 10. April 2026 |
| Veröffentlichung provv. Liste | Innerhalb 20. April 2026 |
| Korrektur der Anträge | Innerhalb 30. April 2026 |
| Veröffentlichung def. Liste | Innerhalb 10. Mai 2026 |
Berichtigung
Auch wenn der Verein die vorgesehenen Fristen nicht eingehalten hat, ist es dennoch möglich, die Eintragung für die 5 Promille bis zum 30. September zu beantragen. In diesem Fall muss die Eintragung vorgenommen und eine Strafzahlung („remissione in bonis“) in Höhe von 250 Euro mittels F24 mit dem Kodex 8115 geleistet werden. Mit dieser Strafzahlung wird die Eintragung ebenfalls gültig, sodass die Steuerzahler bereits für das laufende Jahr die 5 Promille dem Verein zuweisen können.