5 Promille für 2020

Wie bekannt, muss die Eintragung in die Listen für die Zuweisung der 5 Promille nicht mehr jährlich erneuert werden, sondern alle Vereine, welche bereits in der Vergangenheit eingeschrieben waren, sind automatisch in der permanenten Liste angeführt. Am 31. März 2020 hat die Agentur der Einnahmen die Liste jener Vereine veröffentlicht, welche in die Listen für die Zuteilung der 5 Promille eingeschrieben sind. Die Liste kann unter diesem Link angesehen werden: https://www.agenziaentrate.gov.it/portale/elenco-permanente-degli-iscritti . Unter folgendem Link kann durch Eingabe des Steuerkodex kontrolliert werden, ob der Verein in der Liste eingeschreiben ist oder nicht: https://www1.agenziaentrate.gov.it/documentazione/finanziaria/domanda+5+per+mille/2020/motore.htm

Modalitäten für Vereine, welche sich neu eintragen müssen

Vereine, welche neu gegründet wurden, welche in der Vergangenheit nicht eingeschrieben waren oder welche von der Liste gestrichen wurden, müssen sich neu einschreiben lassen. Diese müssen im Jahr 2020 folgende Fristen einhalten:

  • innerhalb 07. Mai 2020: Übermittlung telematische Meldung der Einschreibung an die Agentur der Einnahmen;
  • innerhalb 30. Juni 2020: Versand der Notariatsersatzerklärung;

Nachdem die Neueintragung 2020 erfolgt, werden diese ab dem nächsten Jahr in die automatischen Listen übernommen und müssen somit ab dem nächsten Jahr keine Meldung verschicken (außer bei Änderungsmeldungen).
Falls Ihr Verein sich neu eintragen lassen will, bitten wir Sie, sich mit unserer Kanzlei in Verbindung zu setzten, damit wir die Eintragung vornehmen können. Mit der Eintragung erhalten Sie dann das Schreiben der Notariatsersatzerklärung, welche dann an das jeweilige Amt zugeschickt werden muss.

Notariatsersatzerklärung

Die Notariatsersatzerklärung muss vom rechtlichen Vertreter an das zuständige Amt innerhalb 30. Juni zugeschickt werden. Die Erklärung muss an folgende Ämter verschickt werden:

  • für Volontariatsvereine: An die Agentur der Einnahmen, Landesdirektion Bozen;
  • für Amateursportvereine: An das CONI Büro Bozen;

Modalitäten für Vereine, welche eine Änderungsmeldung vornehmen müssen

Wenn ein Fehler besteht oder falls sich Änderungen im Vergleich zum Vorjahr ergeben haben, dann ist der rechtliche Vertreter verpflichtet, dies der Agentur innerhalb 20. Mai mitzuteilen. Deshalb empfiehlt es sich, die jeweilige Eintragung und Korrektheit dieser zu kontrollieren.
Wann muss jeweils eine Änderungsmeldung gemacht werden?

  • Wie bereits oben beschrieben, muss der rechtliche Vertreter innerhalb 20. Mai eine Mitteilung machen, falls Fehler bei der Eintragung unterlaufen sind oder falls sich die Daten im Vergleich zum Vorjahr geändert haben;
  • Falls sich der rechtliche Vertreter im Vergleich zum Vorjahr ändert, verliert die Notariatsersatzerklärung an Gültigkeit und der neue Präsident muss eine neue Ersatzerklärung innerhalb 30. Juni an die zuständige Behörde verschicken. In dieser Ersatzerklärung müssen zwingend das Datum seiner Ernennung und das Datum der Eintragung des Vereins in die Liste angegeben werden;
  • Falls die Voraussetzungen für die Eintragung nicht mehr gegeben sind, muss der rechtliche Vertreter dies innerhalb 30. Juni dem zuständigen Amt mitteilen.

Generell gilt folgende allgemeine Regel:
Falls sich der rechtliche Vertreter nicht geändert hat, keine Fehler bei der Eintragung unterlaufen sind und keine Ausschlussgründe bestehen, muss die telematische Meldung und die Notariatsersatzerklärung nicht mehr neu verschickt werden.

Rechenschaftsbericht

Kurz soll nochmals an die Verpflichtung erinnert werden, dass die zugewiesenen 5 Promille lediglich für institutionelle Zwecke verwendet werden dürfen. Weiteres muss über die Verwendung ein detaillierter Rechenschaftsbericht abgefasst werden, welcher für 10 Jahre aufbewahrt werden muss und nur an das Ministerium übermittelt werden muss, wenn der Betrag pro Jahr 20.000 Euro übersteigt. Gemäß der Neuerungen des dritten Sektors und dem Zusatzdekret 111/2017 muss der Bericht zwingend übermittelt werden und auch auf der eigenen Homepage veröffentlicht werden, jedoch fehlt dazu noch das entsprechende Dekret.

 

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