Neuerung der MwSt.-Bestimmung für Streaming-Veranstaltungen

Mit dem D.Lgs. 180/2024 wurden ab 01. Jänner 2025 die Territorialitätskriterien für Dienstleistungen geändert, die sich auf kulturelle, künstlerische, sportliche, wissenschaftliche, pädagogische, unterhaltende und ähnliche Aktivitäten beziehen, oder der Zugang zu diesen Veranstaltungen, wenn diese per Streaming übertragen oder virtuell angeboten werden. Der neue Artikel 7-quinquies Abs. 1 Buchst. a) des Mwst.-Gesetzes 633/72 sieht nun die Möglichkeit der Streaming-Veranstaltung vor. Es wird zunächst unterschieden, ob es sich beim Leistungsempfänger um eine Privatperson (B2C) oder um ein Unternehmen (B2B) handelt. Keine Rolle spielt hingegen der Umstand, ob es sich um die Veranstaltung selbst handelt oder um den reinen Zugang, hier wird keine Unterscheidung gemacht. 

Dienstleistungen an Privatpersonen (B2C)

Dienstleistungen, die künftig virtuell an nicht steuerpflichtige Personen (B2C) erbracht werden, sind im Inland steuerpflichtig, wenn der Auftraggeber seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat. 
Beispiel: Ein Kurs, der von einem belgischen Unternehmen an einen italienischen Verbraucher angeboten wird, ist in dem Land mehrwertsteuerpflichtig, in welchem der Kurs angeboten wird. Handelt es sich hingegen um einen Online-Kurs, so ist dieser auf alle Fälle in Italien mehrwertsteuerpflichtig, da der Verbraucher dort seinen Wohnsitz hat.

Dienstleistungen an Unternehmen (B2B)

Dienstleistungen, die künftig virtuell an Unternehmen (B2B) erbracht werden, sind im Inland steuerpflichtig, wenn das Unternehmen seinen Sitz im Inland hat. 
Beispiel: Eine französische Firma bietet einer italienischen Firma Zugangsdienste für eine Veranstaltung an. Die Dienstleistung ist in Präsenz in Frankreich mehrwertsteuerpflichtig, da der Ort der Veranstaltung ausschlaggebend ist. Wenn es sich hingegen um eine virtuelle Veranstaltung handelt, dann ist diese ab 2025 in Italien mehrwertsteuerpflichtig, da das Unternehmen dort seinen Sitz hat.


Die folgende Tabelle fasst nochmals alles kurz zusammen: 

Art der Leistung Physische Präsenz Virtuelle Teilnahme
Kulturelle, künstlerische, sportliche, pädagogische usw. Aktivitäten (B2B) Ort des Auftraggebers Ort des Auftraggebers
Kulturelle, künstlerische, sportliche, pädagogische usw. Aktivitäten (B2C) Ort der Veranstaltung Wohnsitz des Auftraggebers
Zugangsleistungen zu den oben genannten Aktivitäten (B2B) Ort der Veranstaltung Ort des Auftraggebers
Zugangsleistungen zu den oben genannten Aktivitäten (B2C) Ort der Veranstaltung Wohnsitz des Auftraggebers

 

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