Bonus - Ristorazione

Mit der sogenannten Augustverordnung („decreto agosto“ – D.L. Nr. 104/2020) wurde für Gastbetriebe, welche Lebensmittel der Art „100 % Made in Italy“ einkaufen, ein weiterer Beitrag bereitgestellt. Der gewährte Beitrag in Höhe von 1.000 € – 10.000 € kann über ein Portal online oder über die italienische Post beantragt werden. Hierzu wurden nun von Seiten der Einnahmenagentur die genauen Klarstellungen erlassen.

Wer kann für den Beitrag ansuchen?
Für den im Art. 58 der Augustverordnung geregelten Beitrag wurden insgesamt Geldmittel in Höhe von 600 Millionen Euro bereitgestellt. Den Beitrag können all jene Unternehmen in Anspruch nehmen, welche zum Stichtag des 15. August eine der folgenden Haupttätigkeiten ausübten:

Ateco Kodex

55.10.00 Hotels (autorisiert für Verabreichung von Speisen - Lizenz Restaurant)
56.10.11 Zubereitung und Verabreichung von Speisen (z.B. Restaurants, Pizzeria)
56.10.12 Gastronomietätigkeiten auf Bauernhöfen (z.B. Hofschank)
56.21.00 Event-Catering und Banquetting
56.29.10 Mensen
56.29.20 Dauer Cateringservice auf vertraglicher Grundlage (z.B. für Schulen oder Kindergärten)

Das Unternehmen muss außerdem einen Umsatzrückgang von mindestens 25% zwischen dem durchschnittlichen Umsatz der Monate März-April-Mai-Juni 2020 und dem durchschnittlichen Umsatz der Monate März-April-Mai-Juni 2019 vorweisen.
Jene Unternehmen, welche ihre Tätigkeit ab 01. Jänner 2019 begonnen haben, müssen die Voraussetzung des Umsatzrückganges nicht erfüllen.

Wie viel beträgt der Beitrag?
Der Beitrag kann zwischen 1.000 € - 10.000 € betragen. Der zu erhaltene Mindestbetrag beträgt 1.000 € für jeden Antragsteller bis zu einem maximalen Höchstbetrag von 10.000 € (unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Geldmittel).
Der Gesamtwert ergibt sich aus den Produkten, welche im Zeitraum vom 14. August 2020 bis zum Tag der Antragstellung angekauft wurden.

Wie wird der Beitrag ausbezahlt?
Nach Einreichung und Annahme des Antrages wird ein Betrag im Ausmaß von 90% des angegebenen Gesamtwertes vorausbezahlt. Der Restbetrag wird nach anschließender Vorlage der Zahlungsbestätigungen ausbezahlt.
Der Beitrag wird mittels Postüberweisung ausbezahlt und muss nicht versteuert werden.

Welche Waren sind hier betroffen?
Durch die Gewährung dieses Beitrages will der Staat vor allem den Kauf von italienischen Produkten (sogenannten „100% Made in Italy“) fördern. Hier handelt es sich um

  • Produkte aus dem Weinbau (DOP und IGP), der Fischerei und Aquakultur, wo Rohstoffe aus dem italienischen Gebiet stammend, verwertet werden, und
  • Produkte, welche vom Rohstoff bis zum Endprodukt auschließlich über eine italienische Produktionskette produziert bzw. erzielt werden.

Dabei verstehen sich die Ankäufe, welche direkt bei den Erzeugern getätigt werden, als auch die Ankäufe von Produkten bei Vertreibern bzw. Händlern, welche aus einer auschließlich italienischen Produktionskette hervorgehen.

Um den Bonus in Anspruch nehmen zu können, müssen mindestens 3 verschiedene Arten von landwirtschaftlichen Produkten gekauft werden (wie in beiliegender Tabelle "Tabelle der Produkte" aufgelistet), wobei die Spesen eines Produktes nicht 50% der Gesamtspesen überschreiten dürfen.

Wie kann der Beitrag angesucht werden?
Der Beitrag kann bis innerhalb 28. November 2020 über zwei Modalitäten beantragt werden:

1. Online über das Portal „Portale della ristorazione“
Sollte der Antrag Online über das Portal: www.portaleristorazione.it abgegeben werden, benötigt es einen SPID Zugang, wobei nach Einstieg einige Daten des Antragstellers zu hinterlegen sind und ein Betrag in Höhe von 30,00 € (Servicegebühren), zu zahlen sind. Zusätzlich werden noch folgende Dokumente benötigt:

  • Gültiger Handelskammerauszug
  • Kopie der gültigen fiskalischen Dokumente, welche die Produkte entsprechend der vorgesehenen Kategorie zertifizieren (gemäß beiliegender Tabelle "Tabelle der Produkte"); eventuell auch Transportdokument
  • Zahlungsbeleg der Rechnung

2. Durch Abgabe der Dokumente bei der italienischen Post
Sollte der Antrag bei der italienischen Post abgegeben werden, so muss ein entsprechendes Formular ausgefüllt werden, die Servicegebühr in Höhe von 30,00 € ist zu bezahlen und nachfolgende Dokumente müssen beigelegt werden:

  • Gültiger Handelskammerauszug
  • Kopie der gültigen fiskalischen Dokumente welche die Produkte entsprechend der vorgesehenen Kategorie zertifizieren (gemäß beiliegender Tabelle "Tabelle der Produkte"); eventuell auch Transportdokument
  • Zahlungsbeleg der Rechnung
  • Eigenerklärung des Antragstellers
  • Kopie des Ausweises

Einreichung des Antrages
Der Antrag muss vom Antragsteller eigenständig ausgefüllt und verschickt werden. Auf Grund der Zugangsmodalität (SPID) sind wir nicht in der Lage den Antrag einzureichen. Beiliegend befinden sich zwei Anleitungen (Online und durch Abgabe bei einem Postamt), welche bei der Erstellung des Ansuchen nützlich sein können.
Für eventuelle Fragen oder Unklarheiten stehen wir Ihnen gerne beratend zur Verfügung. Für konkrete Hilfestellungen zum Ausfüllen des Antrages wird der entsprechende Zeitaufwand in Rechnung gestellt.

Bruneck: 23.11.2020
Dr. Ivan Preindl

 

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