Beiträge für den Ankauf von Fahrrädern und E-Bikes

Die Südtiroler Landesregierung hat mit dem Beschluss Nr. 283 vom 29.04.2025 die neuen Richtlinien zur Förderung der nachhaltigen Mobilität veröffentlicht. Unter anderem wird durch dieses Förderprogramm wiederum der Ankauf, sowie die Miete von Fahrrädern und E-Bikes für die eigenen Mitarbeiter gefördert. 

Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Eckpunkte zu der Förderung dargestellt:  

Anspruchsberechtigte 

Die Fördermaßnahme richtet sich an öffentliche und private Rechtssubjekte, dazu zählen:

  • öffentliche Rechtssubjekte (z. B. Gemeinden, Fraktionen, Bezirksgemeinschaften)
  • private Rechtssubjekte (z. B. Unternehmen, Vereine, Tourismusorganisationen)

Förderfähige Maßnahmen

Im Rahmen der Förderung werden u.a. folgende Maßnahmen unterstützt: 

  • Ankauf von Fahrrädern mit oder ohne Trethilfe (d.h. E-Bikes, sowie konventionelle Fahrräder)
  • Langzeitmiete von konventionellen Fahrrädern und E-Bikes (Mindestdauer von 6 Monaten)
  • Lieferung und Montage von Radabstellanlagen 
  • Nicht zulässig sind dagegen Ausgaben für den Ankauf von Ladestationen
     

Einschränkungen

Bezüglich dem Ankauf und der Miete von Fahrrädern sind folgende Einschränkungen zu beachten:

  • Verwendung ausschließlich im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit
  • Es muss sich um fabrikneue Produkte handeln
  • Nutzung nur durch eigenes Personal
  • Es muss eine kostenfreie Nutzung gewährleistet sein
  • Keine Veräußerung oder Vermietung für die Dauer von 3 Jahren
  • Die Anzahl der Fahrräder muss proportional zur Beschäftigtenzahl sein
     

Ausmaß der Förderung 

  • Der Beitrag für den Ankauf von E-Bikes wurde auf 40% der zugelassenen Ausgaben erhöht, bis zu einem Höchstbetrag von 800,00 Euro pro Fahrrad (vorher 500,00 Euro)
  • Für den Ankauf von konventionellen Fahrrädern beträgt der Beitrag ebenfalls 40% der zugelassenen Ausgaben, bis zu einem Höchstbetrag von 400,00 Euro pro Fahrrad (vorher 300,00 Euro)
  • Für die Langzeitmiete von E-Bikes beträgt der Fördersatz 40,00 Euro pro Monat, bzw. 20,00 Euro bei konventionellen Fahrrädern
  • Für die Lieferung und Montage von Radabstellanlagen beträgt der Fördersatz bis zu 30% der zugelassenen Ausgaben

Im Gegensatz zum Vorjahr ist keine Mindestausgabe mehr vorgesehen.  
 

Antragstellung

Der Beitragsantrag ist auf einem von der Landesabteilung Mobilität bereitgestellten Formular zu erstellen, wobei einige Unterlagen (u.a. Kostenvoranschlag) beizulegen sind. Die Gesuchstellung erfolgt ausschließlich auf telematischem Weg via PEC.

Die vorgesehenen Förderungen sind nicht mit anderen Förderungen für dieselben Ausgaben kumulierbar und werden als De-minimis-Beihilfen gemäß EU-Verordnung Nr. 2831/2023 gewährt.
 

Fristen

Die Beitragsanträge müssen auf jeden Fall vor Beginn der Tätigkeit bis zum 31. März und 31. August eines jeden Jahres eingereicht werden. Die Anträge werden erst nach dem Termin für die Antragstellung bearbeitet. Nach diesem Termin bekommt man eine offizielle Mitteilung über die evtl. Gewährung des Beitrages und die Einreichung der Abrechnungsunterlagen. 

Selbstverständlich sind wir Ihnen bei der Abwicklung der Anträge gerne behilflich.
 

Bruneck, am 05.05.2025
Verfasser: Dr. Thomas Hainz

ATATCHITALYBOZENBRUNECKTOBLACHSAND IN TAUFERS
Öffnungszeiten
  • Montag - Donnerstag
  • 08:30 - 12:00 Uhr
  • 14:30 - 17:00 Uhr
  • Freitag
  • 08:30 - 12:00 Uhr
Bruneck
Nordring 25 - I - 39031
Fax.: +39 0474 572 399
Routenplaner
Bozen
Südtirolerstraße 40 - I - 39100
Fax.: +39 0474 572 389
Routenplaner
Sand in Taufers
Rathausstraße 4 - I - 39032
Fax.: +39 0474 572 397
Routenplaner
Toblach
Gebrüder Baur Straße 1 - I - 39034
Routenplaner