Verlängerung des Verbots der Rechnungsausstellung für medizinische Leistungen bis zum 31. Dezember 2025

Das kürzlich verabschiedete "Milleproroghe"-Dekret verlängert das bestehende Verbot der elektronischen Rechnungsstellung für medizinische Leistungen an Privatpersonen (B2C) bis zum 31. Dezember 2025. Ursprünglich war eine Frist bis zum 31. März 2025 vorgesehen, doch durch die erneute Verlängerung bleibt das aktuelle System bestehen.
Hintergrund dieser Maßnahme ist der Datenschutz. Die Übermittlung sensibler Patientendaten über das elektronische Rechnungsstellungssystem (SdI) wird weiterhin als nicht mit der DSGVO konform betrachtet. Daher dürfen Ärzte, Zahnärzte und andere Leistungserbringer im Gesundheitswesen weiterhin Papier- oder elektronische Rechnungen außerhalb des SdI-Systems ausstellen.
Die Regelung betrifft alle Gesundheitsdienstleister, nicht nur jene, die zur Meldung an das „Sistema Tessera Sanitaria“ verpflichtet sind

Das Verbot gilt ausschließlich für Rechnungen an Privatpersonen. Bei Leistungen für Unternehmen oder öffentliche Einrichtungen (B2B und B2G) besteht weiterhin die Pflicht zur Nutzung der elektronischen Rechnung über das SdI-System, jedoch ohne die Angabe sensibler Patientendaten.

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