„RENTRI“ – Nationales Register zur Rückverfolgbarkeit von Abfällen

Am 31. Mai 2023 ist das Dekret Nr. 59 vom 4. April 2023 zur Einführung des Systems zur Rückverfolgbarkeit der Abfälle “RENTRI“ veröffentlicht worden. Das Dekret ist am 15. Juni 2023 in Kraft getreten.

Folgende Unternehmen müssen sich im Nationalen Elektronischen Register für die Rückverfolgbarkeit von Abfällen “RENTRI“ eintragen und in Zukunft die Abfallregister digital führen:

a)   Produzenten von gefährlichen Abfällen

b)  Produzenten von nicht gefährlichen Abfällen mit mehr als 10 Angestellten, welche Abfälle aus folgenden Tätigkeiten produzieren:

  • Abfälle aus industriellen Tätigkeiten
  • Abfälle aus handwerklichen Tätigkeiten 
     

Termine für Eintragung ins RENTRI:

  • Innerhalb 13. Februar 2025
    - Unterehmen mit mehr als 50 Angestellten 
  • Innerhalb 14. August 2025 
    -Unternehmen mit mehr als 10 Angestellten 
  • Innerhalb 13. Februar 2026
    -Unternehmen mit weniger als 10 Angestellten 
 

Beispiele für gefährliche Abfälle: 

  • Ölfilter
  • Spraydosen
  • Verschmutze Lachbehälter
  • Altöle 
  • Batterien
  • Farben und Lacke
  • Lösemittel
  • Ölverschmutzte Tücher
 
Ab dem 13. Februar 2025 dürfen die Abfallregister und die Abfallerkennungsscheine gemäß Art. 190 und Art. 193 des G.v.D. Nr. 2006/152 nicht mehr verwendet werden.
 
Der Inhalt dieses Rundschreibens wurde uns zur Verfügung gestellt von: 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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